Alternative Sprachversionen

Für Ihre Bequemlichkeit bieten wir Ihnen lokalisierte Sprachversionen dieses Dokuments mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Obwohl wir größte Sorgfalt darauf verwenden, unsere Übersetzungen so genau wie möglich zu gestalten, birgt jede Übersetzung das Risiko von Unklarheiten. Daher ist ausschließlich das englischsprachige Dokument der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich. Bei Zweifeln ziehen Sie bitte immer unsere englischsprachige Dokumentation heran.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

1. BEDINGUNGEN: Die Bedingungen und Konditionen, wie unten festgelegt, stellen die gesamte Vereinbarung ("Vereinbarung") zwischen einer der Firmen der Kautschuk Gesellschaft Gruppe ("Isochem") und dem Käufer dar und regeln alle Verkäufe von Produkten ("Produkte"). Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen schriftlichen/mündlichen Kommunikationen zwischen den Parteien und Informationen in jeder Isochem-Literatur, Website oder Katalog und hebt und schließt alle anderen Bedingungen und Konditionen aus, die vom Käufer angegeben, beigefügt oder auf die Bezug genommen wird, und alle vorherigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Die Annahme einer Bestellung durch Isochem, einschließlich der Unterzeichnung von Isochem's Dokumentation durch den Käufer in Verbindung mit einer Bestellung, ist ausdrücklich an die Zustimmung des Käufers zu jedem und allen hierin aufgeführten Bedingungen und Konditionen gebunden. Keine Änderung oder Modifikation der, oder Ergänzung zu, dieser Vereinbarung hat irgendeine Kraft, Wirkung oder Gültigkeit und keine anderen Bedingungen und Konditionen haben Kontrolle, es sei denn, sie sind schriftlich und von Isochem unterzeichnet und geben an, dass es als solche Änderung, Modifikation oder Ergänzung wirksam ist.

2. PREISE: Die Stückpreise für die Produkte gelten nur für die spezifische Menge und Lieferzeitplan. Isochem behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu ändern. Alle Preise unterliegen der Korrektur von Fehlern; Isochem behält sich das Recht vor, die Preise bei Bestellungen während der Produktion aufgrund von Änderungen in den Kosten für Materialien, Transport oder Löhne anzupassen. Frachtkosten können als separater Posten zur Rechnung hinzugefügt werden. Jede Steuer, Zollgebühr, Zuschlag oder Abgabe, gleichgültig wie bezeichnet, die auf den Verkauf, die Einfuhr, die Lieferung oder die Verwendung von Produkten erhoben wird, liegt in der Verantwortung des Käufers, und wenn sie von Isochem bezahlt wird, wird sie dem Käufer in Rechnung gestellt.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Die Zahlung ist fällig, wie auf der Rechnung angegeben. Wenn der Käufer mit den Zahlungen in Verzug gerät oder wenn Isochem berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat, kann Isochem zusätzlich zu jedem anderen Rechtsmittel, auf das es Anspruch hat, (i) diese Vereinbarung und/oder jede andere Vereinbarung, die Isochem mit dem Käufer hat, kündigen, (ii) Lieferungen stoppen oder weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse tätigen und/oder (iii) alle unbezahlten Beträge für vorher an den Käufer gelieferte Produkte sofort fällig stellen. Auf alle nach Fälligkeit noch unbezahlten Summen fallen Zinsen in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatzes an, bis die Zahlung eingegangen ist.

4. LIEFERUNGEN UND LIEFERUNG: Die Lieferung aller Bestellungen erfolgt gemäß INCOTERMS 2010. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Transport gemäß Isochem's Richtlinien. Die Übergabe der Ware an den Spediteur am Versandpunkt von Isochem gilt als Lieferung und der Käufer trägt alle Risiken von Verlust oder Beschädigung der Waren während des Transports. Alle Liefertermine sind Schätzungen und der Lieferzeitpunkt ist nicht von entscheidender Bedeutung. Isochem ist berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer muss das Produkt bei Lieferung umgehend prüfen und für jede beschädigte Lieferung Isochem benachrichtigen und sich an Isochem's Verfahren für beschädigte Waren halten.

5. STORNIERUNG UND RÜCKGABE: Der Käufer darf keine Bestellung stornieren oder ein Produkt zurückgeben ohne Isochem's Zustimmung. Stornierung- und Rücksendekosten können von Isochem in Rechnung gestellt werden. Spezialanfertigungen, Produkte, die staatlichen Regelungen und/oder Verarbeitungsvorschriften unterliegen, sind von der Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen. Der Käufer muss Isochem kontaktieren, um eine Rücksendegenehmigung zu erhalten.

6. GARANTIE: Produkte sind garantiert, die auf ihrer Verpackung und/oder dem Analysezertifikat ("Spezifikationen") angegebenen Spezifikationen zum Zeitpunkt des Versands oder für die ausdrücklich angegebene Dauer einzuhalten. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die einer missbräuchlichen Nutzung, Vernachlässigung oder einer Nutzung im Widerspruch zu den von Isochem gelieferten Anleitungen ausgesetzt waren. Für Produkte, die AUSDRÜCKLICH FÜR DEN EINSATZ IN LEBENSMITTELN, ARZNEIMITTELN ODER KOSMETIKA BESTIMMT SIND, garantiert Isochem, dass ein solches Produkt zum Zeitpunkt des Versands nicht gemäß geltendem Recht verfälscht oder falsch gekennzeichnet ist, wie diese Gesetze formuliert und wirksam sind. AUSSER FÜR DIE OBEN GENANNTEN GARANTIEN GIBT Isochem KEINE WEITERE GARANTIE JEDER ART FÜR IHRE PRODUKTE, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, DURCH GESETZ, GESCHÄFTLICHEN VERKEHR, HANDELSGEBRAUCH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sofern nicht anders angegeben, werden Produkte für den Gebrauch im Labor und in der Produktion verkauft und sind nicht für den Einsatz als Lebensmittel, Medikamente, Kosmetika oder Haushaltschemikalien vorgesehen. Bestimmte Produkte, die unter dieser Vereinbarung verkauft werden, sind NUR FÜR DIE FORSCHUNG BESTIMMT und werden auf ihrer Verpackung und/oder den Versanddokumenten entsprechend gekennzeichnet. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass solche gekennzeichneten Produkte NICHT FÜR DIE HERSTELLUNG, FÜR DEN MENSCHLICHEN ODER ARZNEIMITTEL-GEBRAUCH ODER ANDERE KOMMERZIELLE ZWECKE VERWENDET WERDEN DÜRFEN.

7. ÜBERPRÜFUNG DER PRODUKTE UND NICHTKONFORMITÄT: Der Käufer soll die Produkte bei Erhalt überprüfen und innerhalb von sieben (7) Tagen Isochem über jegliche Nichtübereinstimmungen mit den Spezifikationen benachrichtigen. Wenn der Käufer eine solche Benachrichtigung nicht gibt, gelten die Produkte als den Spezifikationen entsprechend und werden als akzeptiert betrachtet. Isochem kann auf dem Gelände des Käufers jedes Produkt überprüfen, das angeblich nicht konform ist. Alternativ kann jede behauptete Nichtübereinstimmung durch eine Analyse von einem von beiden Parteien akzeptierten Drittlabor innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens bestätigt werden. Wenn als Ergebnis dieser Analyse eine Nichtübereinstimmung bestätigt wird, trägt Isochem die Kosten für diese Analyse; ansonsten zahlt der Käufer sie. Für jedes Produkt, das nicht den Spezifikationen entspricht, hat Isochem die folgenden Optionen, nach seinem alleinigen Ermessen: (i) Bereitstellung von Ersatzprodukten; (ii) Vornahme der von Isochem für notwendig erachteten Reparaturen/Modifikationen an den Produkten, damit diese den Spezifikationen entsprechen; oder (iii) Gutschrift des vom Käufer gezahlten Produkt-preises. DIE KORREKTUR VON NICHTÜBEREINSTIMMUNGEN DURCH ERSETZUNG, REPARATUR, MODIFIKATION ODER GUTSCHRIFT AUF DAS KONTO DES KÄUFERS IN DER OBEN GENANNTEN WEISE STELLT DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS DAR UND ERFÜLLT DIE VERPFLICHTUNGEN VON IsOCHEM IM HINBLICK AUF DIE HIERIN GEWÄHRTE GARANTIE.

8. HAFTUNG FÜR ISOchem: Der Käufer übernimmt alle Risiken und die Haftung für Verluste, Schäden oder Verletzungen von Personen oder Eigentum des Käufers oder Dritter, die aus dem Vorhandensein oder der Verwendung der Produkte resultieren. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, haftet Isochem dem Käufer, den Kunden des Käufers, dessen Rechtsnachfolgern oder irgendeiner Person oder Einheit nicht für jegliche Ansprüche, Schäden oder Verluste, die aus dem Verkauf oder der Verwendung der Produkte resultieren, wo die Haftung auf jeder Theorie basiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantie, Fahrlässigkeit oder strikte Haftung. Isochem HAFTET IN KEINEM FALL FÜR NEBEN-, FOLGEN-, INDIREKTE, BEISPIEL- ODER BESONDERE SCHÄDEN IRRGENDWELCHER ART, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER AUS DEM VERSAGEN DER PRODUKTE RESULTIEREN, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, HAFTUNG FÜR VERLUST VON GEBRAUCH, VERLUST VON FORTLAUFENDER ARBEIT, VERLUST VON EINKOMMEN ODER GEWINNEN ODER JEGLICHE HAFTUNG DES KÄUFERS GEGENÜBER DRITTEN. DIE GESAMTHAFTUNG VON ISOchem UNTER DIESER VEREINBARUNG WIRD DEN KAUFPREIS FÜR DIE BEZOGENEN PRODUKTE NICHT ÜBERSCHREITEN. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines (1) Jahres ab Lieferung geltend gemacht werden, unabhängig von ihrer Natur.

9. VERANTWORTUNG DES KÄUFERS: Die Produkte werden unter der Bedingung verkauft, dass sie in Übereinstimmung mit geltendem Recht und in Übereinstimmung mit anerkannten Industrie- und Berufsstandards, einschließlich solcher, die sich auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beziehen, gehandhabt, verwendet und entsorgt werden. DER KÄUFER ERKENNT AN, DASS MIT DER VERWENDUNG DER PRODUKTE GEFAHREN VERBUNDEN SIND, DASS ER DIESE GEFAHREN VERSTEHT, UND DASS ES DIE VERANTWORTUNG DES KÄUFERS IST, ALLE DIEJENIGEN ZU WARNEN UND ZU SCHÜTZEN, DIE SOLCHEN GEFAHREN AUSGESETZT SIND. Der Käufer hat sicherzustellen, dass: (i) die Spezifikationen für die vorgesehene Verwendung sicher sind; (ii) die Produkte sicher gehandhabt werden; und (iii) jegliche Abfälle, die aus den Produkten entstehen, gemäß den relevanten Vorschriften entsorgt werden. Im Falle des Weiterverkaufs von Produkten durch den Käufer, und sofern Isochem auf der Außenseite von potenziell gefährlichen Produkten Warnhinweise angebracht hat, ist es dem Käufer untersagt, diese Warnhinweise auf irgendeine Weise zu ändern, zu löschen oder zu verschleiern, es sei denn, der Käufer reproduziert diese Warnhinweise in geeigneter Form auf der Verpackung. Vorstehendes schließt jedoch nicht aus, dass der Käufer zusätzliche Warnungen oder Haftungsausschlüsse hinzufügt, wie es angemessen und/oder gesetzlich als Bedingung für den Weiterverkauf oder die Nutzung der Produkte durch den Käufer erforderlich sein kann. Der Käufer garantiert gegenüber Isochem, dass die Herstellung, der Verkauf oder die Verwendung von Produkten, die nach den Spezifikationen des Käufers geliefert werden, keine Rechte am geistigen Eigentum von Dritten verletzen. Der Käufer haftet und stellt Isochem von jeglichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) frei, die in Verbindung mit dem Verkauf oder der Verwendung der Produkte durch den Käufer entstehen, einschließlich der Verletzung der vorstehenden Zusicherungen und Garantien durch den Käufer, oder die aus der Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Fehlverhalten des Käufers resultieren. Der Weiterverkauf von unveränderten Produkten der Kautschuk-Gruppe ist verboten, es sei denn, es wurde in einer speziellen Lizenzvereinbarung zwischen der Kautschuk-Gruppe und dem Käufer etwas anderes vereinbart, unabhängig davon, ob das Produkt unter dem eigenen Label des Käufers oder dem Label der Kautschuk-Gruppe weiterverkauft wird.

10. TECHNISCHE HILFE: Isochem gibt keine Garantien jeglicher Art für technische Beratung, die von Isochem bereitgestellt wird, oder für Ergebnisse, die aus der Anwendung dieser Ratschläge resultieren.

11. HÖHERE GEWALT: Keine der Parteien ist verpflichtet, ihre Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung (außer der Verpflichtung zur Zahlung von Geld) zu erfüllen oder haftet für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen, die auf Ursachen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückzuführen sind. Jede Partei, die von einem solchen Ereignis betroffen ist, teilt dies der anderen Partei unverzüglich mit und gibt die Art des Ereignisses, seine voraussichtliche Dauer und die Maßnahmen an, die ergriffen werden, um seine Wirkung zu minimieren oder zu vermeiden. Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Forderung oder Anforderung zur Beendigung eines Streiks oder einer anderen gemeinsamen Arbeitsniederlegung zu erfüllen. Wenn auf Anforderung des Käufers oder aus einem Grund, für den der Käufer verantwortlich ist, die Produktion oder der Versand von Produkten verzögert wird, kann Isochem den Käufer sofort für die bis zum Zeitpunkt der Verzögerung produzierten Produkte und Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen.

12. EXPORT: Diese Vereinbarung ist in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen und internationalen Vorschriften und Gesetzen zu interpretieren und umzusetzen, die den Export von bestimmten Produkten und Technologien in bestimmte Länder beschränken, und alle anderen geltenden Exportkontrollen. Der Käufer stimmt zu und sorgt dafür, dass jeder seiner Kunden zustimmt, dass er keine Handlungen begeht, die gegen geltendes Exportkontrollrecht, -verordnung, -vertrag oder andere internationale Vereinbarung, der Deutschland oder die Europäische Union angehört oder befolgt, oder irgendein geltendes Export-, Import- oder andere Gesetze von irgendeiner anderen betroffenen Gerichtsbarkeit verstoßen, und stimmt zu, Isochem schadlos zu halten und für alle