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Zu Ihrer Bequemlichkeit stellen wir lokalisiert sprachliche Versionen dieses Dokuments über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Obwohl wir große Sorgfalt darauf verwenden, unsere Übersetzungen so genau wie möglich zu machen, besteht immer das Risiko von Unklarheiten bei jeder Übersetzung. Daher wird nur das englischsprachige Bedingungen-Dokument als verbindlich angesehen. Im Zweifelsfall verweisen Sie bitte immer auf unsere englischen Dokumentationen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
1. BEDINGUNGEN: Die nachstehend aufgeführten Bedingungen und Konditionen bilden die gesamte Vereinbarung ("Vereinbarung") zwischen einer der Gesellschaftsgruppen Kautschuk Gesellschaft ("Isochem") und dem Käufer und regeln alle Verkäufe von Produkten ("Produkte"). Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen schriftlichen/mündlichen Mitteilungen zwischen den Parteien sowie Informationen in jeglicher Isochem-Literatur, Website oder Katalog und hebt alle andere, vom Käufer festgelegten, inbegriffenen oder erwähnten Bedingungen und Konditionen auf und schließt jegliche vorhergehende Geschäftsgebarung zwischen den Parteien aus. Die Annahme einer Bestellung durch Isochem, einschließlich der Unterzeichnung von Isochem eines vom Käufer im Zusammenhang mit einer Bestellung ausgegebenen Dokuments, ist ausdrücklich abhängig von der Zustimmung des Käufers zu allen in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Konditionen. Jede Änderung oder Modifikation oder Ergänzung dieser Vereinbarung hat keinerlei Kraft, Wirkung oder Gültigkeit und keine anderen Bedingungen und Konditionen sind maßgebend, es sei denn, sie sind schriftlich und von Isochem unterzeichnet und erklären, dass sie als solche Änderung, Modifikation oder Ergänzung wirksam sein sollen.
2. PREISE: Die Stückpreise für die Produkte gelten nur für die spezifische Menge und den Lieferzeitraum, die angegeben sind. Isochem behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu ändern. Alle Preise unterliegen der Korrektur von Fehlern; Isochem behält sich das Recht vor, die Preise bei Bestellungen während der Produktion aufgrund von Änderungen der Materialkosten, Transport oder Löhne anzupassen. Frachtkosten können als separater Posten auf der Rechnung hinzugefügt werden. Alle Steuern, Zölle, Zuschläge oder Abgaben, wie auch immer bezeichnet, die auf den Verkauf, die Einfuhr, die Lieferung oder die Verwendung von Produkten erhoben werden, sind vom Käufer zu tragen und falls sie von Isochem bezahlt werden, werden sie dem Käufer in Rechnung gestellt.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Die Zahlung ist fällig wie auf der Rechnung angegeben. Wenn der Käufer in Zahlungen säumig wird oder wenn Isochem einen berechtigten Zweifel an der finanziellen Verantwortung des Käufers hat, kann Isochem, neben allen anderen Ansprüchen, auf die es Anspruch hat: (i) diese Vereinbarung und/oder jede andere Vereinbarung, die Isochem mit dem Käufer hat, kündigen, (ii) Lieferungen einstellen oder weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung leisten und/oder (iii) alle unbezahlten Beträge für zuvor an den Käufer gelieferten Produkte sofort fällig und zahlbar erklären. Zinsen auf alle Beträge, die nach Fälligkeit nicht bezahlt werden, laufen mit dem maximal zulässigen Satz nach geltendem Recht, bis die Zahlung eingegangen ist.
4. LIEFERUNGEN UND ZUSTELLUNG: Die Lieferung aller Bestellungen erfolgt gemäß den INCOTERMS 2010. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Transportmethode nach der Richtlinie von Isochem. Die Lieferung der Waren an den Frachtführer am Versandpunkt von Isochem gilt als Lieferung, und der Käufer trägt das gesamte Risiko für Verlust oder Beschädigung der Waren auf dem Transportweg. Alle Liefertermine sind Schätzungen und der Lieferzeitpunkt ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Isochem hat das Recht, die Produkte in Teilmengen zu liefern. Der Käufer hat die Produkte sofort bei Lieferung zu inspizieren und für jede Beschädigung beim Empfang hat der Käufer Isochem zu benachrichtigen und den beschädigten Warenprozess von Isochem zu befolgen.
5. STORNIERUNGEN UND RÜCKSENDUNGEN: Der Käufer darf keine Bestellung stornieren oder ein Produkt ohne die Zustimmung von Isochem zurückgeben. Stornierungs- und Rückgebühren können von Isochem erhoben werden. Sonderbestellungen, Produkte, die staatlichen Vorschriften und/oder Verarbeitungsanforderungen unterliegen, sind nicht für Stornierung oder Rückgabe berechtigt. Der Käufer muss sich an Isochem wenden, um eine Rücksendegenehmigungsnummer zu erhalten.
6. GARANTIE: Die Produkte sind gewährleistet, die Spezifikationen, die auf ihrem Etikett/Verpackung und/oder Analysezertifikat ("Spezifikationen") angegeben sind, zum Zeitpunkt der Lieferung oder für die ausdrücklich angegebene Dauer zu erfüllen. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die Missbrauch, Vernachlässigung oder Verwendung in Verletzung der von Isochem bereitgestellten Anweisungen unterzogen wurden. Für Produkte, die AUSDRÜCKLICH ZUM VERBRAUCH IN DER LEBENSMITTEL-, ARZNEIMITTEL- ODER KOSMETIKANWENDUNGEN VERKAUFT WERDEN, garantiert Isochem, dass kein solches Produkt verfälscht oder falsch gekennzeichnet im Sinne des anwendbaren Rechts ist, wie solche Gesetze zum Zeitpunkt des Versands gestaltet und wirksam sind. ABGESEHEN VON DEN OBEN GENANNTEN GARANTIEN, GIBT ISOCHEM KEINE ANDERE GARANTIE JEGLICHER ART IN BEZUG AUF SEINE PRODUKTE, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, DURCH RECHTSANWENDUNG, DURCH HANDELSÜBUNG, HANDELSNUTZUNG ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sofern nicht anders angegeben, werden Produkte für Labor- und Produktionszwecke verkauft und sind nicht für den Einsatz als Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika oder Haushaltschemikalien vorgesehen. Bestimmte unter dieser Vereinbarung verkaufte Produkte können NUR FÜR FORSCHUNGSZWECKE VERWENDET WERDEN und werden entsprechend auf ihrer Verpackung und/oder Versanddokumenten gekennzeichnet. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass solche gekennzeichneten Produkte NICHT FÜR DIE HERSTELLUNG, FÜR DEN MENSCHEN- ODER ARZNEIMITTELEINSATZ ODER ANDERE KOMMERZIELLE ZWECKE VERWENDET WERDEN DÜRFEN.
7. INSPEKTION DER PRODUKTE UND NICHTEINHALTUNG: Der Käufer hat die Produkte bei Erhalt zu inspizieren und innerhalb von sieben (7) Tagen davon Isochem über jegliche Nichteinhaltungen bezüglich der Spezifikationen zu benachrichtigen. Wenn der Käufer es versäumt, diese Benachrichtigung zu geben, gelten die Produkte als entsprechend den Spezifikationen und die Produkte gelten als akzeptiert. Isochem hat das Recht, die Produkte in den Räumlichkeiten des Käufers zu inspizieren, wenn behauptet wird, dass sie nicht entsprechen. Alternativ kann eine behauptete Nichteinhaltung durch eine Analyse eines Drittlabor, das beiden Parteien zumutbar akzeptabel und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ist, bestätigt werden. Wenn das Ergebnis dieser Analyse die Nichteinhaltung bestätigt, trägt Isochem die Kosten für die Analyse; andernfalls hat der Käufer die Kosten der Analyse zu tragen. Für jedes Produkt, das nicht den Spezifikationen entspricht, hat Isochem nach eigenem Ermessen die folgenden Optionen: (i) Ersatzprodukte bereitstellen; (ii) notwendige Reparaturen/modifikationen an den Produkten vornehmen, die Isochem für nötig erachtet, um die Produkte an die Spezifikationen anzupassen; oder (iii) den Käufer für den gezahlten Produktpreis gutschreiben. DIE BEHEBUNG VON NICHTEINHALTUNGEN DURCH ERSATZ, REPARATUR, MODIFIKATION ODER GUTSCHRIFT DES KÄUFERS IN DER HIER VORGESEHENEN WEISE STELLT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ABHILFEN DES KÄUFERS DAR UND BEDEUTET DIE ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNGEN VON ISOCHEM BEZÜGLICH DER HIERIN GEGEBENEN GARANTIE.
8. HAFTUNG VON ISOCHEM: Der Käufer übernimmt alle Risiken und die Haftung für Verlust, Schäden oder Verletzungen von Personen oder Eigentum des Käufers oder Dritter, die aus der Anwesenheit oder Verwendung der Produkte entstehen. Sofern nicht ausdrücklich anders hierin festgelegt, haftet Isochem nicht für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die aus dem Verkauf oder der Nutzung der Produkte entstehen, wenn die Haftung auf einer Theorie basiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantie, Fahrlässigkeit oder strikte Haftung. ISOCHEM HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR NEBEN-, FOLGE-, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER BESONDERE SCHÄDEN JEDER ART, DIE AUS EINER VERWENDUNG ODER FEHLERHAFTER FUNKTION DER PRODUKTE ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, HAFTUNG FÜR NUTZVERLUST, VERLUST AN WERK IN ARBEIT, UMSETZUNGSVERLUST ODER PROFITVERLUST, ODER EINE HAFTUNG DES KÄUFERS GEGENÜBER DRITTEN. DIE GESAMTHAFTUNG VON ISOCHEM UNTER DIESER VEREINBARUNG ÜBERSCHREITET NICHT DEN KAUFPREIS DER BETEILIGTEN PRODUKTE. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung geltend gemacht werden, unabhängig von ihrer Art.
9. VERANTWORTUNG DES KÄUFERS: Die Produkte werden unter der Bedingung verkauft, dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den anerkannten Industriestandards sowie professionellen Standards behandelt, verwendet und entsorgt werden, einschließlich derjenigen, die sich auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beziehen. DER KÄUFER BEHÄLT SICH DAS RECHT, DASS ES GEFÄHRDUNGEN GIBT, DIE MIT DER VERWENDUNG DER PRODUKTE VERBUNDEN SIND, DASS ER SOLCHE GEFÄHRDUNGEN VERSTEHT UND DASS ES DIE VERANTWORTUNG DES KÄUFERS IST, ALLE, DIE SOLCHEN GEFÄRDUNGEN AUSGESETZT SIND, ZU WARNEN UND ZU SCHÜTZEN. Der Käufer hat sicherzustellen, dass: (i) die Spezifikationen für den vorgesehenen Gebrauch sicher sind; (ii) die Produkte sicher behandelt werden; und (iii) alle Abfälle, die aus den Produkten entstehen, gemäß den relevanten Vorschriften entsorgt werden. Im Falle eines Wiederverkaufs des Produkts durch den Käufer und sofern Isochem Warnhinweise auf der Außenverpackung potenziell gefährlicher Produkte angebracht hat, ist der Käufer untersagt, diese Warnhinweise in irgendeiner Weise zu ändern, zu löschen oder zu verschleiern, es sei denn, der Käufer reproduziert entsprechend dieselben Warnhinweise auf der Verpackung. Das Vorstehende schließt den Käufer nicht aus, zusätzliche Warnungen oder Haftungsausschlüsse hinzuzufügen, wie sie geeignet sind und/oder vom Gesetz gefordert werden als Bedingung für den Wiederverkauf oder die Verwendung der Produkte durch den Käufer. Der Käufer gewährleistet Isochem, dass die Herstellung, der Verkauf oder die Verwendung der Produkte, die nach den Spezifikationen des Käufers geliefert werden, keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen wird. Der Käufer hat Isochem von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Verwendung der Produkte des Käufers entstehen, einschließlich Zuwiderhandlungen des Käufers gegen die zuvor genannten Vereinbarungen und Darstellungen oder die sich aus Fahrlässigkeit, Leichtsinn oder Fehlverhalten des Käufers ergeben. Der Wiederverkauf von unveränderten Kautschukgruppenprodukten ist verboten, es sei denn, es wurde anderweitig in einer speziellen Lizenzvereinbarung zwischen der Kautschukgruppe und dem Käufer vereinbart, unabhängig davon, ob das Produkt unter dem eigenen Etikett des Käufers oder dem Etikett der Kautschukgruppe weiterverkauft wird.
10. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG: Isochem gibt keine Garantien jeglicher Art für technische Ratschläge, die von Isochem bereitgestellt werden, oder für Ergebnisse, die aus der Anwendung solcher Ratschläge resultieren.
11. HÖHERE MACHT: Keine der Parteien ist in Verzug mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hierin (außer der Verpflichtung, hierunder Zahlungen zu leisten) oder haftbar für Schäden oder anderweitige Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen. Jede Partei, die von einem solchen Ereignis betroffen ist, hat umgehend die andere Partei zu benachrichtigen, wobei sie die Art des Ereignisses, die voraussichtliche Dauer und die Maßnahmen angibt, die ergriffen werden, um die Auswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren. Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Forderung oder Anfrage zu gewähren, um irgendeinen Streik oder ein anderes abgestimmtes Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn auf Antrag des Käufers oder aus einem anderen Grund, für den der Käufer verantwortlich ist, die Produktion oder der Versand der Produkte verzögert wird, kann Isochem den Käufer sofort für die produzierten Produkte sowie für die bis zu dem Zeitpunkt der Verzögerung entstandenen Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen.
12. EXPORT: Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den entsprechenden lokalen und internationalen Vorschriften und Gesetzen ausgelegt und umgesetzt, die den Export bestimmter Produkte und Technologien in bestimmte Länder einschränken, sowie alle anderen anwendbaren Exportkontrollen. Der Käufer stimmt zu und hat sicherzustellen, dass jeder seiner Kunden zustimmt, dass er keine Handlungen begehen wird, die direkt oder indirekt gegen geltende Exportkontrollgesetze, Vorschriften, Verträge oder andere internationale Vereinbarungen verstoßen, denen Deutschland oder die Europäische Union unterliegen oder comply, oder gegen die geltenden Export-, Import- oder sonstigen Gesetze anderer betroffener Gerichtsbarkeiten und stimmt zu, Isochem von und gegen alle Haftungen oder Kosten freizustellen, die Isochem oder seine Tochtergesellschaften aus irgendeinem Grund entstehen, der sich aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß ergibt, unabhängig davon, ob dieser absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde.
Zusätzlich dürfen unsere Produkte nicht an Länder auf der OFAC-Liste von Embargoländern verkauft, versendet oder dort verwendet werden oder an Länder auf der ITAR-Verbotenen Liste. Dazu gehören momentan: Krim, Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Libyen, Libanon, Südsudan, Somalia, Weißrussland, Irak, Jemen, Myanmar (ehemals Birma), Russland/Ukraine, Simbabwe, Balkan, Venezuela.
13. VERSCHIEDENES: Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung als ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so berührt diese Ungültigkeit, Illegalität oder Nichterfüllbarkeit keine anderen Bestimmungen hiervon. Der Verzicht von Isochem auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung wird nicht als Verzicht auf einen weiteren Verstoß ausgelegt, und das Versäumnis von Isochem, ein Recht, das aus einem Verzug des Käufers entsteht, auszuüben, wird nicht als Verzicht auf dieses Recht angesehen, das zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Diese Vereinbarung ist für den Käufer nicht abtretbar oder übertragbar ohne schriftliche Zustimmung von Isochem. Diese Vereinbarung wird ausschließlich gemäß den lokalen Gesetzen ausgelegt und interpretiert, die für den Geschäftssitz von Isochem gelten.
14. ÖFFENTLICHKEIT: Jegliches Marketing-, Promotions- oder andere Publizitätsmaterial, gleich ob schriftlich oder in elektronischer Form, das sich auf Isochem, seine Tochtergesellschaften, deren Produkte oder diese Vereinbarung bezieht, muss vor seiner Nutzung oder Veröffentlichung von Isochem genehmigt werden.
15. EIGENTUMSRECHTE: Isochem oder seine Tochtergesellschaften sind die Eigentümer bestimmter geschützter Markennamen, Marken, Handelsnamen, Logos und anderer geistiger Eigentumsrechte. Sofern nicht ausdrücklich von Isochem anders gestattet, ist die Nutzung der Marken, Handelsnamen, Logos oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte von Isochem oder seiner Tochtergesellschaften nicht gestattet, noch die Übernahme, Verwendung oder Registrierung von Wörtern, Phrasen oder Symbolen, die so nahe an den Marken, Handelsnamen, Logos oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Isochem oder seiner Tochtergesellschaften sind, dass sie wahrscheinlich zu Verwirrung oder Unsicherheit führen oder die gleichen in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder verletzen oder andeuten, dass Isochem ein anderes Unternehmen oder dessen Produkte oder Dienstleistungen unterstützt.