Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Lieferung
Vertragsschluss
Jede Lieferung und Dienstleistung von Isogran GmbH unterliegt ausschließlich den hierin festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn wir diese nicht ausdrücklich für unsere zukünftigen Lieferungen und Dienstleistungen anführen oder wenn der Kunde andere Bedingungen verwendet, sei es in gedruckter Form oder anders. Solche anderen Bedingungen finden nur Anwendung, sofern sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1. Eigentumsvorbehalt
a) Die Waren und alle zugehörigen Dokumente bleiben unser alleiniges Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung und Entlastung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche und Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
b) Der Kunde verpflichtet sich, die von uns besessenen Waren separat zu kennzeichnen und zu lagern (Eigentumsvorbehalt).
c) Wir werden Eigentümer der neuen Produkte, falls der Kunde die unter unserem Vorbehalt stehenden Waren verarbeitet, umwandelt oder transformiert oder dies gestattet, ohne dass wir dadurch eine Haftung oder Verpflichtung eingehen. Sofern der Kunde die unter Vorbehalt stehenden Waren mit anderen Waren, die im Eigentum Dritter stehen, kombiniert, mischt, vermengt oder verarbeitet oder diese mit anderen Waren Dritter transformiert, erwerben und haben wir das Mit-Eigentum an den neuen Waren, die in dem Verhältnis zu den Werten der unter Vorbehalt stehenden Waren und dem Wert der zuvor im Eigentum Dritter stehenden Waren stehen. In diesem Umfang gelten die neuen Waren als unter Vorbehalt stehende Waren für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
d) Ein Verkauf der unter Vorbehalt stehenden Waren ist nur im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zulässig. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter Vorbehalt stehenden Waren, sind nicht zulässig, und der Kunde darf keine Pfandrechte oder Belastungen zulassen. Alle Ansprüche oder Forderungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit den unter Vorbehalt stehenden Waren aufgrund des Weiterverkaufs oder anderer Verfügungen oder aus anderen Gründen zustehen, werden hiermit im Voraus von dem Kunden vollständig an uns abgetreten. Im Falle von Mit-Eigentum gilt die Abtretung nur für den Anteil der Forderung oder Forderung, der unserem Mit-Eigentum entspricht.
Ein Weiterverkauf oder eine andere Verfügung ist nur zulässig, wenn die Abtretung an uns und unsere anderen Rechte beibehalten und dadurch nicht negativ beeinflusst werden.
e) Der Kunde ist nur berechtigt, die an uns abgetretenen Ansprüche und Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr einzuziehen und kann jederzeit von uns widerrufen werden. Auf unsere Anfrage hin hat er seine Schuldner über die Abtretung in geeigneter Form zu informieren. Darüber hinaus erteilt der Kunde uns eine unwiderrufliche Vollmacht, sodass wir ebenfalls jederzeit dazu berechtigt und ermächtigt sind.
f) Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung, zur Verarbeitung, zur Umwandlung, zur Kombination, zur Vermischung und zur Mischung der unter Vorbehalt stehenden Waren sowie zur Einziehung der abgetretenen Ansprüche und Forderungen endet ipso iure bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen, im Falle unbefugter Verfügungen oder bei Protesten im Zusammenhang mit Schecks, Wechseln oder anderen Zahlungspflichten oder wenn der Kunde einen Insolvenzfall begeht oder wenn Insolvenzverfahren gegen den Kunden eingeleitet werden oder wenn eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden offensichtlich oder uns bekannt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die unter Vorbehalt stehenden Waren unverzüglich in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten und alle Informationen zu den unter Vorbehalt stehenden Waren und, falls zutreffend, zu den Ansprüchen oder Forderungen, die aus ihrem Weiterverkauf oder anderer Verfügungen entstanden sind oder entstehen können, sowie die Aufzeichnungen des Kunden zu überprüfen, wenn dies zur Sicherung unserer Rechte dient. Die Annahme der Waren, Forderungen oder diesbezüglicher Ansprüche stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird.
g) Sollte der Wert der an uns übergebenen Sicherheiten oder Sicherheiten, die wir hierunter behalten haben, den Wert unserer Ansprüche, Rechte und Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigen, so werden wir auf Anfrage des Kunden einen entsprechenden Betrag aus dem Überschuss an Sicherheiten oder Sicherheiten freigeben.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
a) Jegliche Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Lieferung anwendbar ist, ist zu unseren Preisen hinzuzufügen.
b) Sollte es nach der Vertragsschluss zu Erhöhungen der Zollgebühren, Steuern, Abgaben, Frachtkosten usw. kommen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend anzupassen.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gegenforderungen oder anderen angeblichen Rechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aus Produktgarantien, zurückzubehalten, zu verweigern oder zu verrechnen, es sei denn und insoweit solche Gegenforderungen oder Rechte von uns anerkannt oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt werden.
d) Für den Fall, dass der Kunde nicht gemäß den Vereinbarungen bezahlt, sind wir berechtigt, ohne weitere Mitteilung oder Form außer Zinsen von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab dem Fälligkeitsdatum zu berechnen.
e) Wenn Umstände bekannt werden, die uns nach Abschluss des Vertrags zu ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder dessen Kreditwürdigkeit veranlassen, sind wir berechtigt, alle unsere Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsbeziehung, ungeachtet aller vereinbarten Zahlungsfristen, für fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir darüber hinaus berechtigt, jegliche weitere Lieferung an den Kunden mit unseren Waren, sogar unter vertraglicher Verpflichtung, zu verweigern, es sei denn, er zahlt den vollen Preis für solche Lieferungen im Voraus oder der Kunde stellt uns ausreichende Sicherheiten oder Bürgschaften zu unserer Zufriedenheit. Wenn der Kunde unseren Anforderungen an Vorauszahlungen oder Sicherheiten innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt, dürfen wir nach eigenem Ermessen Schadensersatz oder eine Stornierung des Vertrags in Bezug auf künftige Lieferungen verlangen.
3. Lieferung und Verzögerung
a) Lieferfristen oder Liefertermine gelten nur als ungefähre Angaben. b) Wir sind berechtigt, unser Lieferverpflichtungen im Falle von höherer Gewalt zu verschieben und/oder zu stornieren, z. B.
- Streik, Aussperrung,
- andere Unterbrechungen der Herstellung jeglicher Art oder Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von hergestellten Materialien und Betriebsmitteln, soweit diese Ereignisse nach Abschluss des Vertrags mit dem Kunden auftreten; weiterhin Schwierigkeiten beim Versand oder Transport der Waren,
- es sei denn, diese Ereignisse werden absichtlich oder grob fahrlässig von uns, unseren Organen, Geschäftsführern oder Offizieren, die mit besonderen Aufgaben betraut sind, verursacht.
- Nichtlieferung oder falsche Lieferung durch unsere Lieferanten an uns,
- oder andere Umstände, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen.
Für den Fall, dass ein solches Ereignis höherer Gewalt über einen längeren Zeitraum andauert, ohne dass wir unser Recht auf Kündigung unseres Lieferverpflichtung ausüben, hat der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist das Rechtsmittel, mit Ausschluss aller anderen oder weiteren Rechte, Ansprüche oder Rechtsmittel, die betroffenen Mengen zu stornieren.
c) Selbst wenn eine feste Lieferfrist oder ein fester Termin vereinbart wurde, hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde das Recht, den Vertrag hinsichtlich der überfälligen Menge, die nicht zur Versendung bereit erklärt wurde, zu kündigen. Alle anderen oder weiteren Rechte oder Rechtsmittel im Zusammenhang mit unserer Verzögerung sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Fall von Absicht oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer Körperschaften, Geschäftsführern oder Offizieren, die mit besonderen Aufgaben betraut sind. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schäden, die das Doppelte des Wertes der betroffenen Menge, die nicht geliefert oder nicht rechtzeitig geliefert wurde, übersteigen, sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde glaubt, höhere Schäden über dem oben genannten Limit können entstehen, bedarf eine Entschädigung für solche höheren Schäden einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4. Gefahrenübergang
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager. Im Falle, dass besondere Bedingungen oder Verfahren für die Annahme der Lieferung vereinbart werden, hat der Kunde diese am Lieferort auf eigene Kosten durchzuführen. Sollte der Kunde dem Verkäufer keine Ansprüche bei der Annahme der Waren mitteilen oder wenn der Kunde die Waren nicht annimmt, gelten die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als vertragsgemäß geliefert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Versandbereitschaft mitgeteilt wird, und spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren den Lieferort verlassen. Dies gilt auch, wenn wir den Transport der Waren organisieren oder die Fracht bezahlen.
5. Teillieferungen
Wir sind berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen durchzuführen. Der Verlust, die Verzögerung oder Mängel, sofern vorhanden, im Zusammenhang mit Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zu irgendwelchen Rechten bezüglich der verbleibenden oder ausstehenden Lieferungen.6. Maße, Gewichte und Liefermengen
Maße und Gewichte, die in unseren Angeboten und unseren Verkaufsbestätigungen angegeben sind, sind nur ungefähr. Die in unseren Lieferscheinen angegebenen Maße, Gewichte und Mengen sind für die Rechnungsstellung und Abrechnung maßgebend. Ansprüche bezüglich Maße, Gewicht oder Liefermenge sind spätestens 14 Tage nach Ankunft der Waren am Bestimmungsort schriftlich geltend zu machen.7. Gewährleistungsansprüche und Produktsicherheit
a) Der Kunde hat die Waren zu überprüfen und etwaige Ansprüche oder Mängel oder Verletzungen von Garantien oder Produktgarantien unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Ankunft der Waren am Bestimmungsort schriftlich geltend zu machen. Ansprüche bezüglich versteckter Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Das Gleiche gilt für die Verletzung oder den Mangel an Garantien oder Produktgarantien, die durch ordnungsgemäße Prüfung nicht hätten entdeckt werden können. Im Falle der Lieferung falscher Waren ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, eine Beschwerde in der oben genannten Weise geltend zu machen.
b) Sollte uns keine Gelegenheit gegeben werden, den beanstandeten Mangel oder die behauptete Verletzung von Garantien oder Produktgarantien zu überprüfen, oder sollte der Kunde in der Zwischenzeit ohne unsere Zustimmung Änderungen an den beanstandeten Waren vornehmen, verliert er seine Ansprüche auf Gewährleistungen oder Produktgarantien.
c) Im Falle nachgewiesener Mängel haben wir nach unserer Wahl die Mängel zu beheben oder einen kostenlosen Ersatz gegen Rückgabe der beanstandeten Waren zu liefern. Weitere Ansprüche auf Gewährleistung oder Produktgarantien sind ausgeschlossen, es sei denn, wir versäumen es, die Mängel zu beheben oder verweigern ohne Rechtfertigung die Mängelbehebung oder die Lieferung des beanstandeten Ersatzes. In solchen Fällen hat der Kunde das Recht, eine angemessene Frist zu setzen, und nach deren erfolglosem Ablauf hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, entweder den Austausch der mangelhaften Waren gegen Erstattung des bereits an uns gezahlten Kaufpreises zu verlangen oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises für die betroffenen Waren zu verlangen.
d) Im Falle einer Verletzung von Produktdarstellungen und Garantien gelten folgende Bestimmungen:
aa) Produktdarstellungen und Garantien werden nur berücksichtigt, wenn wir eine solche Darstellung oder Garantie ausdrücklich und schriftlich erklärt haben.
bb) Wir sind berechtigt, alle weiteren Ansprüche des Kunden zurückzuweisen, sofern wir den Mangel kostenlos beseitigen oder die betroffenen Waren auf unsere Kosten ersetzen, solange diese Beseitigung oder dieser Ersatz im Interesse des Kunden liegt und alle Schäden, die dem Kunden aus solchen Waren vor unserer Beseitigung oder unserem Ersatz entstanden sind, von uns getragen werden.
cc) Für den Fall, dass eine Möglichkeit zur Beseitigung oder zum Austausch nicht mehr besteht, hat der Kunde Anspruch auf die gesetzlichen Rechte bezüglich Gewährleistungen. Ansprüche auf Schadensersatz, sofern vorhersehbar, sind auf den Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung voraussehbar waren, beschränkt. Schäden, die das Vierfache des vertraglichen Wertes der betroffenen Menge überschreiten, sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde glaubt, dass höhere Schäden über dem oben genannten Limit entstehen können, bedarf jede Entschädigung für solche höheren Schäden einer ausdrücklichen Vereinbarung.
e) Mit Ablauf von sechs Monaten nach Gefahrenübergang für die betroffenen Waren verjähren alle Ansprüche bezüglich der Produktdarstellungen und Garantien.
8. Einschränkung weiterer Haftungen
a) Abgesehen von den Regelungen in den Abschnitten 3 und 7 (Verzögerung, Gewährleistung) sind andere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, z. B. für „culpa in contrahendo“, „positive Forderungsverletzung“ und Deliktsrecht, insbesondere für Schäden, die an oder mit den gelieferten Waren nicht entstanden sind, ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Fall von Absicht oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer Körperschaften, Geschäftsführern oder Offizieren, die mit besonderen Aufgaben betraut sind.
b) In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schäden, die das Doppelte des Wertes der von diesem Mangel betroffenen Menge übersteigen, sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde glaubt, dass höhere Schäden über dem oben genannten Limit entstehen können, bedarf jede Entschädigung für solche höheren Schäden einer ausdrücklichen Vereinbarung.
c) Die Regelungen in den Abschnitten 8 a) und b) gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.