Alternativsprachliche Versionen
Zu Ihrer Bequemlichkeit stellen wir lokalisierte Sprachversionen dieses Dokuments über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Während wir große Sorgfalt darauf verwenden, unsere Übersetzungen so genau wie möglich zu gestalten, besteht bei jeder Übersetzung das Risiko, dass Mehrdeutigkeiten eingeführt werden. Daher ist nur das englischsprachige Dokument der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend. Im Zweifel beziehen Sie sich bitte immer auf unsere englische Dokumentation.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
1. BEDINGUNGEN: Die nachstehend dargelegten Bedingungen und Bestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung ("Vereinbarung") zwischen einem der Unternehmen der Kautschuk Gesellschaft Gruppe ("Isochem") und dem Käufer dar und regeln alle Verkäufe von Produkten ("Produkten"). Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen zwischen den Parteien und Informationen in jeglicher Isochem-Literatur, Website oder Katalog und hebt alle anderen Bedingungen und Bestimmungen auf, die vom Käufer festgelegt, integriert oder angesprochen wurden, sowie alle vorherigen Geschäftspraktiken zwischen den Parteien. Die Annahme von Bestellungen durch Isochem, einschließlich der Unterschrift von Isochem auf Dokumentationen des Käufers, die im Zusammenhang mit einer Bestellung ausgestellt wurden, unterliegt ausdrücklich dem Einverständnis des Käufers mit jedem einzelnen der hier dargelegten Bedingungen und Bestimmungen. Keine Änderung oder Modifikation oder Ergänzung dieser Vereinbarung hat irgendeine Kraft, Wirkung oder Gültigkeit, und keine anderen Bedingungen und Bestimmungen sind maßgeblich, es sei denn, sie sind schriftlich und von Isochem unterzeichnet und erklären, dass sie beabsichtigt sind, als solche Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen in Kraft zu treten.
2. PREISE: Die Einzelpreise für die Produkte gelten nur für die spezifische Menge und den angegebenen Lieferzeitpunkt. Isochem behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu ändern. Alle Preise sind vorbehaltlich der Korrektur von Fehlern; Isochem behält sich das Recht vor, die Preise während der Produktion aufgrund von Änderungen der Materialkosten, Transport oder Löhne anzupassen. Frachtkosten können als separate Position auf der Rechnung hinzugefügt werden. Jegliche Steuer, Zoll, Zuschlag oder Abgabe, wie auch immer bezeichnet, die auf den Verkauf, die Einfuhr, Lieferung oder Nutzung der Produkte erhoben wird, obliegt dem Käufer, und wenn sie von Isochem gezahlt werden, werden sie dem Käufer in Rechnung gestellt.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Die Zahlung ist fällig, wie auf der Rechnung angegeben. Wenn der Käufer in Zahlungen in Verzug gerät oder wenn Isochem berechtigten Zweifel an der finanziellen Verantwortung des Käufers hat, kann Isochem, zusätzlich zu anderen Ansprüchen, die ihm zustehen, (i) diese Vereinbarung und/oder jede andere Vereinbarung, die Isochem mit dem Käufer hat, kündigen, (ii) Lieferungen einstellen oder weitere Lieferungen nur auf Vorauszahlungsbasis vornehmen und/oder (iii) alle unbezahlten Beträge für zuvor an den Käufer gelieferten Produkte sofort fällig und zahlbar erklären. Zinsen auf alle nach Fälligkeit geschuldeten und unbezahlten Beträge werden zum maximalen, von geltendem Recht zulässigen Satz bis zur Zahlung erhoben.
3.1. EIGENTUMSVORBEHALT: Die Waren und alle damit verbundenen Dokumente bleiben unser alleiniges Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung und Begleichung aller unserer aktuellen und zukünftigen Ansprüche und Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die uns gehörenden Waren getrennt zu kennzeichnen und zu lagern (Waren unter Eigentumsvorbehalt). Wir werden Eigentümer der neuen Produkte, falls der Kunde die unter unserem Vorbehalt stehenden Waren verarbeitet, umwandelt oder verändert oder dies gestattet, ohne dass dadurch irgend eine Haftung oder Verpflichtung entsteht. Falls der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit anderen Waren, die Dritten gehören, kombiniert, mischt, vermischt, zusammenführt oder mit diesen verarbeitet oder verändert, erwerben wir das Miteigentum an den neuen hergestellten Waren in dem Verhältnis der beitragenden Werte der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und des Wertes der anderen zuvor Dritten gehörenden Waren. Soweit die neuen Waren als Waren unter Eigentumsvorbehalt gelten, gelten sie zu den Zwecken dieser Bedingungen.
Ein Verkauf der Waren unter Eigentumsvorbehalt ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Alle anderen Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren unter Eigentumsvorbehalt, sind nicht gestattet, und der Käufer darf keine Pfandrechte oder Belastungen zulassen. Alle Ansprüche oder Forderungen, die dem Käufer im Zusammenhang mit den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren aufgrund von Wiederverkäufen oder anderen Verfügungen oder aus anderen Gründen entstehen, werden hiermit im Voraus an uns voll abgetreten. Im Fall des Miteigentums gilt die Abtretung nur für den Anteil des Anspruchs oder der Forderung, der unserem Miteigentum entspricht. Ein Weiterverkauf oder eine andere Verfügung ist nur zulässig, wenn die Abtretung an uns und unsere anderen Rechte aufrechterhalten und dadurch nicht negativ beeinflusst werden.
4. WAREN UND LIEFERUNG: Die Lieferung aller Bestellungen erfolgt gemäß INCOTERMS 2010. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Transportmethode nach der Richtlinie von Isochem. Die Lieferung der Waren an den Spediteur am Versandpunkt von Isochem gilt als Lieferung und der Käufer trägt alle Verluste oder Schäden an den Waren während des Transports. Alle Liefertermine sind Schätzungen und die Lieferzeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Isochem ist berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer hat die Produkte bei Lieferung umgehend zu prüfen und ist verpflichtet, Isochem bei Erhalt beschädigter Ware zu benachrichtigen und die Schadensverfahren von Isochem einzuhalten.
5. STORNIERUNG UND RÜCKGABE: Der Käufer darf keine Bestellung stornieren oder ein Produkt ohne Zustimmung von Isochem zurückgeben. Isochem kann Stornierungs- und Rückgabekosten berechnen. Produkte, die speziellen Bestellungen unterliegen, sowie Produkte, die staatlichen Vorschriften und/oder Verarbeitungsanforderungen unterliegen, sind nicht für Stornierung oder Rückgabe berechtigt. Der Käufer muss Isochem kontaktieren, um eine Rücksendegenehmigungsnummer zu erhalten.
6. GARANTIE: Produkte werden garantiert, dass sie den zum Zeitpunkt des Versands auf ihrem Etikett / ihrer Verpackung und/oder dem Analysezertifikat festgelegten Spezifikationen ("Spezifikationen") entsprechen, oder für die ausdrücklich angegebene Dauer. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die Missbrauch, Vernachlässigung oder Verwendung in Verletzung der von Isochem bereitgestellten Anweisungen ausgesetzt waren. Für Produkte, die AUSDRÜCKLICH FÜR DIE VERWENDUNG IN LEBENSMITTEL-, MEDIKAMENTEN- ODER KOSMETIKANWENDUNGEN VERKAUFT WERDEN, garantiert Isochem, dass kein solches Produkt im Sinne des geltenden Rechts verunreinigt oder falsch gekennzeichnet ist, wie diese Gesetze zum Zeitpunkt des Versands zum Tragen kommen und wirksam sind. AUSGENOMMEN VON DEN OBEN GENANNTEN GARANTIEN, GIBT ISOCHEM KEINE WEITERE GARANTIE IN BEZUG AUF SEINE PRODUKTE, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, DURCH RECHTSVORSCHRIFT, DURCH GESCHÄFTSPRAKTIK, HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF, JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DEN VERKAUF UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sofern nicht anders angegeben, werden die Produkte für den Labor- und Herstellungsgebrauch verkauft und sind nicht für die Verwendung als Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika oder Haushaltschemikalien vorgesehen. Bestimmte Produkte, die unter dieser Vereinbarung verkauft werden, können NUR FÜR FORSCHUNGSZWECKE sein und werden als solche auf ihrer Verpackung und/oder den Versanddokumenten gekennzeichnet. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass diese identifizierten Produkte NICHT FÜR DIE HERSTELLUNG, FÜR MENSCHEN ODER MEDIKAMENTNUTZUNG ODER ANDERE KOMMERZIELLE ZWECKE VERWENDET WERDEN DÜRFEN.
7. INSPEKTION DER PRODUKTE UND NICHTÜBEREINSTIMMUNG: Der Käufer hat die Produkte bei Erhalt zu inspizieren und innerhalb von sieben (7) Tagen Isochem über jegliche Nichteinhaltungen der Spezifikationen zu benachrichtigen. Wenn der Käufer es versäumt, eine solche Mitteilung zu machen, gelten die Produkte als den Spezifikationen entsprechend und werden als akzeptiert angesehen. Isochem kann die Produkte, die der Käufer als nicht konform geltend macht, in den Räumlichkeiten des Käufers untersuchen. Alternativ kann eine behauptete Nichteinhaltung durch eine Analyse durch ein drittanbieter Labor, das für beide Parteien vernünftig akzeptabel und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens liegt, bestätigt werden. Wenn eine Nichteinhaltung aufgrund dieser Analyse bestätigt wird, trägt Isochem die Kosten für diese Analyse; andernfalls hat der Käufer die Kosten für diese Analyse zu tragen. Für jedes Produkt, das nicht den Spezifikationen entspricht, hat Isochem die folgenden Optionen, nach eigenem Ermessen: (i) Ersatzprodukte bereitstellen; (ii) alle Reparaturen/Änderungen an den Produkten vorzunehmen, die Isochem für erforderlich hält, um die Produkte den Spezifikationen anzupassen; oder (iii) dem Käufer den gezahlten Preis für das Produkt gutzuschreiben. DIE BEHEBUNG VON NICHTÜBEREINSTIMMUNGEN DURCH ERSATZ, REPARATUR, MODIFIKATION ODER GUTHABEN DES KÄUFERS IN DER OBEN Dargelegten Weise STELLT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS DAR UND STELLT DIE ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNGEN VON ISOCHEM IN BEZUG AUF DIE HIERIN GEWÄHRTE GARANTIE DAR.
8. HAFTUNG VON ISOCHEM: Der Käufer übernimmt alle Risiken und Haftungen für Verluste, Schäden oder Verletzungen von Personen oder Eigentum des Käufers oder anderer, die aus der Anwesenheit oder Nutzung der Produkte resultieren. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders vorgesehen, ist Isochem nicht verpflichtet, den Käufer, seine Kunden, Nachfolger oder eine andere Person oder Einrichtung für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die aus dem Verkauf oder der Verwendung von Produkten entstehen, zu entschädigen oder haftbar zu machen, wobei die Haftung auf jeder Theorie basiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantie, Fahrlässigkeit oder verschuldensunabhängige Haftung. ISOCHEM HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BEILÄUFIGE, FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER BESONDERE SCHÄDEN IRGENDEINER ART, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DEM AUSFALL DER PRODUKTE RESULTIEREN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF, HAFTUNGEN FÜR NUTZUNGSVERLUST, VERLUST VON ARBEIT IM GANG, VERLUST VON EINNAHMEN ODER GEWINNEN ODER EINE HAFTUNG DES KÄUFERS GEGENÜBER DRITTEN. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ISOCHEM AUS DIESER VEREINBARUNG DARF DEN KAUFPREIS DER BETEILIGTEN PRODUKTE NICHT ÜBERSTIEGEN. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines (1) Jahres nach der Lieferung geltend gemacht werden, unabhängig von ihrer Art.
9. VERANTWORTUNG DES KÄUFERS: Die Produkte werden unter der Bedingung verkauft, dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und in Übereinstimmung mit anerkannten Branchen- und Berufsstandards, einschließlich der zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, behandelt, verwendet und entsorgt werden. DER KÄUFER BESTÄTIGT, DASS ES RISIKEN IN DER NUTZUNG DER PRODUKTE GIBT, DASS ER SOLCHE RISIKEN VERSTAND UND DASS ES DIE VERANTWORTUNG DES KÄUFERS IST, ALLE, DIE DIESEN RISIKEN AUSGESETZT SIND, ZU WARNEN UND ZU SCHÜTZEN. Der Käufer hat sicherzustellen, dass: (i) die Spezifikationen für die vorgesehene Verwendung sicher sind; (ii) die Produkte sicher gehandhabt werden; und (iii) alle Abfälle, die aus den Produkten entstehen, gemäß den relevanten Vorschriften entsorgt werden. Im Falle eines Wiederverkaufs des Produkts durch den Käufer, und wenn Isochem Warnhinweise auf der Außenseite potenziell gefährlicher Produkte angebracht hat, ist es dem Käufer untersagt, diese Warnhinweise in irgendeiner Weise zu ändern, zu löschen oder zu verdecken, es sei denn, der Käufer reproduziert diese Warnhinweise angemessen auf der Verpackung. Das Vorstehende schließt nicht aus, dass der Käufer zusätzliche Warnhinweise oder Haftungsausschlüsse hinzufügen kann, die möglicherweise gesetzlich vorgeschrieben sind oder angemessen sind als Voraussetzung für den Wiederverkauf oder die Verwendung der Produkte durch den Käufer. Der Käufer gewährleistet Isochem, dass die Herstellung, der Verkauf oder die Verwendung von Produkten, die nach den Spezifikationen des Käufers bereitgestellt werden, keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen werden. Der Käufer entschädigt und hält Isochem schadlos von und gegen alle Ansprüche, Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren), die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Verwendung der Produkte durch den Käufer entstehen, einschließlich der Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen und Erklärungen des Käufers oder die aus Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Fehlverhalten des Käufers entstehen. Der Weiterverkauf von unveränderten Produkte der Kautschuk Gruppe ist verboten, es sei denn, es wurde in einem speziellen Lizenzvertrag zwischen der Kautschuk Gruppe und dem Käufer etwas anderes vereinbart, unabhängig davon, ob das Produkt unter dem eigenen Label des Käufers oder dem Label der Kautschuk Gruppe weiterverkauft wird.
10. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG: Isochem gibt keine Garantien jeglicher Art für technische Ratschläge, die von Isochem gegeben werden, oder für Ergebnisse, die aus der Anwendung solcher Ratschläge resultieren.
11. HÖHERE GEWALT: Keine der Parteien hat hier einen Vertragsbruch zu befürchten, der sich auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen beruft (außer auf ihre Zahlungsverpflichtungen), oder haftet für Schäden oder anderweitig aufgrund einer Nichteinhaltung oder Verzögerung bei der Erfüllung, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihres angemessenen Kontrollbereichs liegen. Jede von einem solchen Ereignis betroffene Partei hat die andere umgehend zu benachrichtigen und den Charakter des Ereignisses, seine voraussichtliche Dauer und die Maßnahmen, die ergriffen werden, um seine Auswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren, anzugeben. Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendeine Forderung oder Anfrage zur Beendigung eines Streiks oder einer anderen kollektiven Arbeitsstörung zu gewähren. Wenn auf Anfrage des Käufers oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, die Produktion oder der Versand von Produkten verzögert wird, kann Isochem den Käufer sofort für die produzierten Produkte und die bis zur Zeit der Verzögerung entstandenen Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen.
12. EXPORT: Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den entsprechenden lokalen und internationalen Vorschriften sowie Gesetzen ausgelegt und umgesetzt, die Exporte bestimmter Produkte und Technologien in bestimmte Länder beschränken, sowie alle anderen geltenden Exportkontrollen. Der Käufer verpflichtet sich und hat dafür zu sorgen, dass jeder seiner Kunden sich verpflichtet, dass er keine Handlungen begehen wird, die direkt oder indirekt gegen geltende Exportkontrollgesetze, Vorschriften, Verträge oder andere internationale Vereinbarungen verstößt, denen Deutschland oder die Europäische Union sich unterwirft oder anpasst, oder gegen geltende Export-, Import- oder andere Gesetze einer anderen betroffenen Gerichtsbarkeit, und verpflichtet sich, Isochem von allen Haftungen oder Kosten, die Isochem oder seinen Tochtergesellschaften aufgrund eines solchen Verstoßes, ob absichtlich oder unabsichtlich, entstehen, schadlos zu halten.
Darüber hinaus dürfen unsere Produkte nicht an Länder, die auf der OFAC-Liste der sanktionierten oder embargierten Länder stehen, verkauft oder versendet oder dort verwendet werden, oder an Länder, die auf der ITAR-Verbotsliste stehen. Dazu gehören derzeit: Krimregion der Ukraine, Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Libyen, Libanon, Südsudan, Somalia, Weißrussland, Irak, Jemen, Myanmar (ehemals Birma), Russland/Ukraine, Simbabwe, Balkan, Venezuela.
13. VERSCHIEDENES: Falls eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar gehalten wird, berührt dies nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen. Ein Verzicht von Isochem auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung wird nicht als Verzicht auf einen anderen Verstoß ausgelegt, und das Versäumnis von Isochem, ein Recht geltend zu machen, das aus einem Verstoß des Käufers entsteht, wird nicht als Verzicht auf dieses Recht angesehen, das jederzeit später ausgeübt werden kann. Diese Vereinbarung ist für den Käufer ohne die schriftliche Zustimmung von Isochem nicht übertragbar oder abtretbar. Diese Vereinbarung wird ausschließlich gemäß den lokalen Gesetzen, die auf Isochems Geschäftssitz Anwendung finden, ausgelegt und interpretiert.
14. ÖFFENTLICHKEIT: Jedes Marketing-, Werbe- oder andere Öffentlichkeitsmaterial, sei es schriftlich oder in elektronischer Form, das auf Isochem, dessen Tochtergesellschaften, deren Produkte oder auf diese Vereinbarung verweist, muss von Isochem vor der Verwendung oder Veröffentlichung genehmigt werden.
15. EIGENTUMSRECHTE: Isochem oder seine Tochtergesellschaften sind die Eigentümer bestimmter geschützter Marken, Marken, Handelsnamen, Logos und anderer geistiger Eigentumsrechte. Sofern von Isochem nicht ausdrücklich anders gestattet, ist keine Nutzung der Marken, Handelsnamen, Logos oder anderer geistiger Eigentum von Isochem oder seiner Tochtergesellschaften gestattet, noch die Annahme, Verwendung oder Registrierung von Wörtern, Phrasen oder Symbolen, die den Marken, Handelsnamen, Logos oder anderen geistigen Eigentum von Isochem oder seiner Tochtergesellschaften so ähnlich sind, dass Verwirrung oder Unsicherheit wahrscheinlich ist oder diese in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder verletzen würde oder die implizieren würden, dass Isochem eine andere Entität oder deren Produkte oder Dienstleistungen befürwortet.